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Schweigepflicht

 

Die ärztliche und psychotherapeutische Arbeit untersteht der Schweigepflicht. Was heisst das? Ich als Arzt darf ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten niemandem Auskunft geben über das, was in der Therapie besprochen oder festgestellt wurde (zum Beispiel die Art der psychischen Störung / Krankheit, Gesprächsinhalte, etc.).

Die Bestimmungen zu berufsethischen Grundsätzen wie Schweigepflicht, Persönlichkeits- und Datenschutz sind für Ärzte verbindlich in der Standesordnung der "Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)" definiert.

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